Christina Ebel, Landesgruppe Nord
In 2022 umfasst der Markt für Ferienimmobilien in Deutschland rund 555.000 Einheiten mit 2.620.000 Betten. Darunter fallen Ferienhäuser und -wohnungen, Tiny Houses und Sharing Angebote. Kleine Privatvermieter kommen in 2022 auf etwa 2.130.000 Betten. Das entspricht 82 % der gesamten Bettenkapazität; in 2014 waren es noch 68 %.
- Fremdverwaltung bei kleinen Privatvermietern nur 16 %, gewinnt aber an Bedeutung
Gerade in vielen touristisch geprägten Kommunen wurde die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung nicht rechtlich eingeschränkt oder trotz Restriktionen geduldet. Eine Vielfalt von Faktoren hat in den 2010er Jahren zu einem kräftigen Wachstum der Ferienwohnungsangebote geführt. Da-runter fallen:
- Digitalisierung: Vereinfachung der Vermietung durch Nutzung von Onlineportalen (82 % aller Objekte sind direkt online buchbar)
- Demografischer Wandel: Vermietung des leer fallenden Elternhauses als Ferienimmobilie durch die fortgezogenen Kinder
- Niedriges Zinsniveau: Große Beliebtheit von Ferienimmobilien als Renditeobjekt bei Privatpersonen
- Mietrecht: Vermietung von Ferienimmobilien weniger stark reglementiert als Dauervermietung
- Kostenvorteil: Ferienimmobilien im Betrieb kostengünstiger und weniger personalintensiv als Hotels oder Pensionen
- Entzug von Dauerwohnraum: Ferienwohnungen verknappen Angebot an
- Steigende Wohnkosten: Kaufpreise für Eigenheime im Vergleich zu umliegenden Kommunen deutlich erhöht (siehe Abbildung 1)
- Angespannter Wohnungsmarkt: Fehlender Wohnraum für Arbeitskräfte als Risiko in allen Wirtschaftszweigen
- Angebotsengpässe in der Daseinsvorsorge: Touristen und Zweitwohnungsnutzer in Bedarfsplanung vieler Einrichtungen nicht berücksichtigt
- Verkümmerung sozialer Netze und Aktivitäten: Zu wenige Dauerbewohner für Fortbestand sozialer und ehrenamtlicher Tätigkeiten
- Verödung von Quartieren: Hohe Leerstände außerhalb der Urlaubssaison
- Verkehrsbelastung und Parkplatzsituation: einpendelnde Arbeitskräfte und Urlaubsgäste
- Nachbarschaftliche Konflikte: Verhalten von Urlaubsgäste teilweise nicht kompatibel mit ruhigen Wohnnachbarschaften
Die Kommunen stehen vor einem Dilemma. Einerseits müssen sie ausreichenden Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung und die dringend benötigten Arbeitskräfte erhalten und andererseits soll der Tourismus als wichtiger Wirtschaftszweig nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem schwierigen Abwägungsprozess kommt der bislang kaum auf Ferienwohnungen ausgerichtete Pool an Planungs- und Steuerungsinstrumenten. Hier stehen vor allem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens der Bauleitplanung: Vorgehen gegen gegenwärtig nicht genehmigungsfähige Ferienwohnungen
- Nutzung zusätzlicher bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten: Erstellung/Anpassung von Bebauungsplänen
- Nutzung weiterer rechtlicher Möglichkeiten: Zweckentfremdungsverbote (soweit im jeweiligen Bundesland verfügbar), soziale Erhaltungsverordnungen (soweit Ferienwohnungen im Rahmen von Gentrifizierungsprozessen auftreten), Zweitwohnsitzsteuern etc.
Fabian Maaß
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