Die aktuellen Diskussionen um passende Wege zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels, des Artensterbens und der gesellschaftlichen Spaltung kreisen oft um das Thema „Gemeinschaftliches Wohnen“. Dabei geht es überwiegend vorrangig um die Bedeutung der Architektur für das Funktionieren dieser Wohnform, die dazugehörigen Freiräume finden meist kaum eine Erwähnung (1). Unser Beitrag folgt hingegen der Hypothese einer Wechselwirkung von gemeinschaftlichen Wohnformen und Freiräumen. Einerseits sind Freiräume ein Schlüssel für das Funktionieren gemeinschaftlicher Wohnformen (2). Andererseits können diese dazu beitragen, die strukturelle Bedeutung und die Wertschätzung privater, halböffentlicher und öffentlicher Freiräume im kommunal- und regionalpolitischen Diskurs zu erhöhen.
Unsere Überlegungen sind inspiriert durch die Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) (3). Die Arbeitsgruppe hatte sich mit dem Thema „Neue Gemeinschaftliche Wohnformen“ als Pionierstrategie in die Jahrestagung 2022 der DASL eingebracht (4). Eine zentrale Aussage der Gruppe war, dass solche Wohnformen die als notwendig erkannte Transformation urbaner Räume unterstützen können, indem sie Ressourcen sparen helfen und eine Sharing-Kultur begünstigen. In ihnen wird außerdem leichter als bei singulären Wohnformen der Klima- und Umweltschutz zu einem selbstverständlichen Bestandteil des alltäglichen Lebens.
Die DASL-Arbeitsgruppe hatte ihre Erkenntnisse aus der Analyse von konkreten Fallbeispielen abgeleitet (5). Neben den Dokumentenanalysen waren Begehungen und Experteninterviews durchgeführt worden.
In unserem Beitrag beschränken wir uns auf die beiden Fallbeispiele „Habitat“ (6) und „Gemeinsam-Statt-Einsam“ (7) im Stadtteil Hannover Kronsberg. Wir ergänzen sie um das Baugruppe „Südstadtschule“ in Hannover-Südstadt (8) sowie das Projekt „wagnisART Domagkpark“ in München-Schwabing/Freimann (9), weil beide für die Beziehung zwischen gemeinschaftlichen Wohnformen und Freiräumen besonders aufschlussreich sind.
Die aus der Diskussion in der Arbeitsgruppe und aus den Fallbeispielen gewonnenen Erkenntnisse fassen wir in den folgenden neun Thesen zusammen.
Freiräume bilden eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von gemeinschaftlichen Wohnformen.
Alle menschlichen Gemeinschaften bedürfen, wenn sie auf Dauer funktionieren sollen, ritualisierter Treffen. Darüber hinaus brauchen sie aber auch informelle Begegnungsmöglichkeiten. Freiräume sind dafür besonders gut geeignet. In ihnen kann Gemeinschaft geübt werden; denn im Vergleich zu geschlossenen Räumen erlauben sie mehr Entscheidungsfreiheit über Nähe oder Distanz. Sie laden ein, aber sie halten nicht fest. In ihnen verlieren Konflikte leichter ihr Potenzial zum Zerwürfnis.
Unabhängig davon eröffnen Freiräume ein breites Feld für gemeinsame Aktivitäten, als Spielraum für und mit Kindern, als Bühne für Feste, als Ort lockerer Kommunikation und als Garten. Gärtnern kann jede und jeder. Es sind keine Spezialkenntnisse erforderlich. Die Zugehörigkeit des Menschen zur Natur wird dabei intuitiv erfasst. Auch Pflanzen und Tiere werden quasi in die Gemeinschaft aufgenommen.
In den hier betrachteten Wohnformen beginnt die Gemeinschaft oft schon bei der Planung oder sie ist Teil des Konzepts. Die untersuchten Beispiele zeigen, dass ihre dauerhafte, auf Freiwilligkeit beruhende Fortsetzung am besten im Freiraum gelingt.
Freiräume in gemeinschaftlichen Wohnformen ermöglichen generationsübergreifende Teilhabe.
Die halböffentlichen Räume gemeinschaftlichen Wohnens eignen sich besonders als Bereiche der Welteroberung für Kinder und als Begegnungsort für alle Generationen. In ihnen kann gemeinsam gearbeitet und geschaffen werden. Gegenseitige Hilfe und Austausch von Wissen, Erfahrungen und Ideen werden angeregt. Alle haben die Möglichkeit, am gemeinschaftlichen Gärtnern, Pflegen und Feiern teilzuhaben.
Die Gefahr der Ausgrenzung insbesondere älterer Menschen wird dadurch verringert. Sie können dabei sein, ohne Leistung erbringen zu müssen. Kinder werden selbstverständlich in die gemeinsame Tätigkeit oder in Treffen der Erwachsenen einbezogen. Sie können, aber sie müssen nicht spielen. Die Bewegung in einem durch Pflanzen und Tiere bestimmten Raum verschafft ihnen einen leichten Zugang zur Natur.
Gemeinschaftliche Wohnformen fördern Naturverständnis und Klimabewusstsein.
Wir alle wissen, dass wir uns in unserem Verhalten der Natur gegenüber verändern müssen. Natur und Umwelt sind nicht eine beliebig verwendbare Verfügungsmasse zur Erfüllung unserer Bedürfnisse, sondern wir selbst sind Natur. Wenn wir sie zerstören, geht es uns selbst an den Kragen. Der Biologe Hubert Markl hat schon vor vierzig Jahren angeregt, den Garten als Modell für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Bestand des Lebens zu verwenden. Er hat dazu aufgefordert, die Erfüllung unserer Bedürfnisse mit „Gartendenken“ zu verknüpfen (10); denn im Garten treten wir mit der Natur, mit Pflanzen und Tieren und mit den natürlichen Umweltbedingungen in eine direkte Beziehung. Wir merken, wenn es zu warm oder zu trocken oder zu windig ist, wenn Pflanzen nicht richtig wachsen oder wenn die Vögel verstummen.
Da der Freiraum ohnehin für das Gelingen gemeinschaftlicher Wohnformen unverzichtbar ist, eignet er sich zugleich bestens dazu, bei der Gartenarbeit das Leben in und mit der Natur zu üben, nicht nur mit dem benachbarten Bewohner in Harmonie zu leben, sondern auch die pflanzlichen und tierischen Lebewesen als Nachbarn zu erkennen und sich um sie zu kümmern. Gartenarbeit bewahrt uns auch vor einer ungerechtfertigten Idealisierung der Natur. Wir ärgern uns, wenn gerade gesetzte Salatpflänzchen von Schnecken aufgefressen werden oder wenn ein Spätfrost sie dahinrafft. Dann greifen wir ein, aber versuchen doch, uns mit der Natur zu arrangieren.
Gemeinschaftliche Wohnformen unterstützen ein Verständnis von Freiraum als geteiltem Raum.
Das Zusammentreffen von Menschen, Tieren und Pflanzen in den Freiräumen gemeinschaftlicher Wohnformen bietet die Chance, den Freiraum als geteilten Raum zu erfahren und zu gestalten. Das ist auch deswegen relevant, weil die Aushandlungen zur Frage „Wer nutzt Freiräume wie, wann und wie intensiv?“ gelernt werden müssen. Oft helfen die Freiräume dabei, Fragen rund um Eigentum, Gestaltungsanspruch, Lärm oder Nutzungsüberlagerungen in konstruktiven Diskussionen zu klären und so feindlichen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Die Bedeutung von Pflanzen und Tieren und ihr Recht auf Raum kann durch eine starke menschliche Gemeinschaft diskutiert und eingefordert werden. Gemeinschaftliche Wohnformen können somit Orte produktiven Streits und gelungener Aushandlung für ein Recht auf städtischen Freiraum sein.
Freiräume in gemeinschaftlichen Wohnformen komplettieren die Typologie multifunktionaler Freiräume.
In der gesamtstädtischen Betrachtung ist ein differenziertes System untereinander verknüpfter öffentlicher, halböffentlicher und privater Freiräume für die Erfüllung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Stadtbevölkerung wichtig. Freiräume in gemeinschaftlichen Wohnformen können dieses System vor allem durch halböffentliche Räume mit oft flexiblen Nutzungsmöglichkeiten bereichern. Vielerorts bieten sie sich für die Quartieröffentlichkeit an und sind somit für den sozialen Zusammenhalt relevanter als beispielsweise der Garten eines Einfamilienhauses. Die soziale Kontrolle ermöglicht einen differenzierten Standard an Pflege und sorgt für hohe Sicherheit. Dadurch können diese halböffentlichen Räume wichtige Orte des Naturkontakts für Kleinkinder und Kinder, für den gemeinsamen Anbau von Obst und Gemüse und als sozialer Treffpunkt für das Quartier sein.
Typisch für Freiräume gemeinschaftlicher Wohnformen ist, dass sie oft mehrere Nutzungen wie Kinderspiel, Ver- und Entsorgung, Klimaschutz, Gärtnern und Biodiversitätsförderung gleichzeitig ermöglichen. Platzmangel und finanzielle Gründe erzwingen einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Auf diese Weise liefern sie gute Beispiele für multifunktionale Freiräume, wie sie in den aktuellen Diskussionen rund um Flächenkonkurrenzen in der Stadt häufig gefordert werden.
Gemeinschaftliche Wohnformen strahlen in das urbane Freiraumsystem aus und überwinden Barrieren.
Im normalen Städtebau sind Grenzen zwischen privaten, gemeinschaftlich nutzbaren und öffentlichen Freiräumen in der Regel durch Zäune klar markiert. Die Bewohner neigen dazu, den ihrer Wohnung zugeordneten privaten Freiraum gegen unbefugten Zutritt und gegen Einsicht von außen zu schützen. In gleicher Weise ausgeprägt ist der Wunsch, die halböffentlichen gegen die öffentlichen oder auch gegen benachbarte Flächen anderer Wohnquartiere abzuriegeln.
Gemeinschaftlichen Wohnformen fördern das Interesse an fließenden Übergängen zwischen privaten und gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen. Noch ausgeprägter ist die Neugierde gegenüber den öffentlichen Räumen, wenn nicht gerade das Konzept eines geschützten Wohnresorts verfolgt wird. Die Bewohner wünschen sich, dass ihre halböffentlichen Freiräume mit den öffentlichen in ihrer Nachbarschaft eng verbunden sind.
Gemeinschaftliche Wohnformen erleichtern anpassungsfähige Freiraumstrukturen
Als Landschaftsarchitekten neigen wir dazu, einen Freiraum in seinen funktionalen Strukturen und in seinem Erscheinungsbild auf Dauer festzulegen und daraus einen standardisierten Pflegeaufwand abzuleiten. Aber in jeder Wohngemeinschaft verändern sich mit der Zeit die Bedürfnisse. Zunächst sind darin vielleicht viele Kinder zu finden und diese brauchen abwechslungsreichen Spielraum. Aber irgendwann sind sie aus dem Haus und es entwickeln sich andere Erwartungen an den Freiraum.
In den üblichen, von professionellen Verwaltungen gesteuerten Wohnanlagen erfordern anpassende Erneuerungsmaßnahmen meistens einen besonderen Anstoß. In einer selbstverwalteten Wohngemeinschaft dagegen sind solche Veränderungen laufend möglich. Sie erweisen sich im gemeinsamen praktischen Tun als notwendig oder ergeben sich aus der ständigen gemeinsamen Kommunikation. Im Rahmen dieses Austauschs wird der Aspekt der Pflege immer wieder relativiert. Auch Wechsel in der Zusammensetzung der Gemeinschaft wirken als Impulse für Veränderung.
Gemeinschaftliche Wohnformen begünstigen eine anspruchsvolle Planungsqualität im Freiraum.
Ein Anspruch dieser Wohnformen ist, dass die Bewohner schon in der Planungsphase mitwirken. Dadurch wird die Entwicklung eines Wohnprojekts von allen Beteiligten als Prozess erlebt. Zudem wird die inhaltliche und räumliche Komplexität von Planung erkannt. Es reicht nicht, nur die auf die eigene Wohnung bezogenen Bedürfnisse im Auge zu haben; denn innerhalb des Projekts hängt alles mit allem zusammen. Das gilt in besonderer Weise für den Freiraum, der nur dann die gewünschten Funktionen erfüllen kann, wenn auch unter Umweltgesichtspunkten die Verbindung der privaten mit den halböffentlich nutzbaren Freiräumen und deren Überleitung in den öffentlichen Freiraumbereich in der Nachbarschaft, im Quartier und darüber hinaus beachtet wird.
Alle Freiräume werden auf ihre Funktionalität und ihren gestalterischen Anspruch hinterfragt. Die Organisation der Gemeinschaft garantiert, dass das Planungs- und Gestaltungsbewusstsein auch auf Dauer wach bleibt und sich meldet, wenn Veränderungen notwendig erscheinen.
Gemeinschaftliche Wohnformen können zu einer allgemeinen Aufwertung urbaner Freiräume beitragen.
Das Freiraumerlebnis vor der Haustür und die selbstverständlichen Übergänge zwischen den privaten und halböffentlichen Freiräumen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten stärkt das Bewusstsein dafür, dass Freiräume mehr sind als Abstands- und Begleitgrün, dass eine Straße oder ein Weg nicht nur der Mobilität und dem Abstellen des Autos oder der Fahrräder dient, sondern auch Aufenthaltsqualitäten besitzt, das heißt Freiraum ist.
In Verbindung mit diesen Erfahrungen im Wohnumfeld werden auch weitere wichtige Funktionen der Freiräume wie beispielsweise Regenwasserversickerung, die Verbesserung des Kleinklimas und ihre unverzichtbare Bedeutung für Pflanzen und Tiere erkannt.
Der Appetit kommt beim Essen. Die Freiraumerfahrung vor der Haustür stärkt den Wunsch, diese mit privaten und vor allem mit öffentlichen Freiräumen in der Nachbarschaft verbunden zu sehen und sie als Teil eines umfassenden Freiraumsystems erleben zu können.
Die Erfahrung einer sukzessiven Erweiterung des zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbaren Lebensumfeldes ist für Kinder besonders wichtig. Wohnen in der Stadt soll im Idealfall ermöglichen, alle zum Lebensumfeld gehörenden Ziele, auf grünen Wegen erreichen zu können, hinein in die Stadt oder hinaus in die Landschaft. Die Freiräume sollen neben ihrer Nutzungsqualität für den Menschen Frischluft in die Stadt bringen, der Aufheizung entgegenwirken und miteinander verknüpfte Lebensräume für Flora und Fauna schaffen.
Fazit
Unsere Untersuchungen haben bestätigt, dass Freiräume eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg gemeinschaftlicher Wohnprojekte sind. Besser als Innenräume bieten sie eine Plattform an, auf der sich Gemeinschaftsbewusstsein dauerhaft entwickeln kann und Teilhabe möglich wird. Daneben können gemeinschaftliche Wohnprojekte aber auch positiv auf das Freiraumsystem einer Stadt wirken, vorausgesetzt sie grenzen sich räumlich nicht gegen ihre Umgebung ab und verhalten sich offen gegenüber ihrer Nachbarschaft und der Stadt insgesamt.
Es soll hier allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass mit gemeinschaftlichen Wohnformen alle Probleme der Stadt gelöst werden können. Aktuell machen sie nur ein sehr schmales Segment des Wohnens aus[i]. Ihre Wirkung aufs Ganze bleibt bislang gering. Außerdem können die Freiräume nur dann eine positive Wirkung entfalten, wenn sie ausreichend groß sind. Im Kontext der Innenverdichtung ist jedoch die großzügige Ausstattung mit dieser Art von Freiräumen immer wieder Gegenstand planerischer Abwägung.
Um einen freiraumkulturellen Mehrwert zu erreichen, liegt es deshalb nahe, Gemeinschaft weiter zu fassen und nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, wie im urbanen Raum und besonders im Freiraum agierende Gemeinschaften allgemein gestärkt werden können. Das wäre möglich, wenn in Wohnanlagen allgemein Eigentümer, Vermieter und Mieter zu Gemeinschaftsaktionen ermutigt werden würden, die sich auf das friedliche Zusammenleben und die Bewahrung der natürlichen Umwelt beziehen. Weitergehend könnten sich gemeinschaftlichen Aktivitäten auch von ihrer engen Bindung an die Wohnanlage lösen und sich mit einem noch allgemeineren Blick und mit Hilfe spezifischer Interessengruppen für die Lebensumwelt im privaten und öffentlichen Raum einsetzen. Das könnten ebenso Bürgerbüros oder Stadteilvereine wie auch Naturschutzverbände, gartenkulturelle Vereinigungen, Urban-Gardening-Bewegungen oder Acker-Anbau-Initiativen sein. Dadurch könnte die oft immer noch einseitige Zweckbestimmung solcher potenziellen Freiräume überwunden und Multifunktionalität gefördert werden.
Bund, Länder und Gemeinden wären gut beraten, wenn sie solche im Freiraum liegende Potenziale nutzen würden. Die Klimakrise hat die Notwendigkeit einer Umsteuerung und einer Transformation der urbanen Umwelt offengelegt. Diese Veränderungen können aber nur mit einem Engagement der Bürger gelingen. Unter diesen Voraussetzungen könnten dann entsprechend gestaltete Freiräume die Entstehung und Erhaltung von nachbarschaftlichen Gemeinschaften sogar unabhängig von den jeweiligen Wohnformen fördern und kämen damit nicht nur privilegierten Gruppen zugute.
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung hat übrigens ihre diesjährige Jahrestagung, die vom 6.-8.10.2023 in der Lutherstadt Wittenberg stattfinden wird, unter das Motto „Die Welt als Garten“ gestellt. Im Jahr darauf wird sich die DASL in Bremen mit dem Thema „Quartiere“ beschäftigen. Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Gemeinschaft und Freiraum wird für uns also weiterhin interessant bleiben.
(1) Beispielweise aktuell Eva Kafke „Das Miteinander planen“, in: Deutsches Architektenblatt, 03. 2023, S. 12-19.
(2) Julius und Kaspar Klaffke: Freiräume im Wohnungsbau. Gestaltungs- und Nutzungspotenziale eines grünen Wohnumfeldes, in: Stadt +Grün Das Gartenamt, 55. Jg., Juli 2006, S. 38-42.
(3) Mitglieder der Arbeitsgruppe waren: Verena Brehm, Andrea Döhring, Jürgen Eppinger, Klaus Habermann-Nieße, Wolfgang Haller, Kaspar Klaffke, Frank Pantel, Herbert Schubert, Henrik Schultz, Johanna Sievers und Almut Wolf.
(4) Die Jahrestagung fand anlässlich des 100jährigen Jubiläums der DASL unter dem Motto „Gesellschaft am Scheideweg – unsere Verantwortung, unser Beitrag“ vom 15.-18. September 2022 in Berlin statt.
(5) Untersucht wurden: „Initiative Mehrgenerationenwohnen“ im Osten der ehemaligen Donnerschwee-Kaserne in Oldenburg, „Ellener Hof“ der Bremer Heimstiftung in Bremen-Osterholz, „Dorf der Zukunft“ im ländlichen Raum bei Hitzacker, „Grasdachsiedlung Laher Wiesen“ und „Teiler Höfe“ in Hannover-Bothfeld, „Habitat“, „Gemeinsam-Statt-Einsam“ und „Ecovillage“ im Stadtteil Hannover-Kronsberg sowie „Wohnen am Klagesmarkt“ in Hannover-Mitte.
(6) „Habitat – Internationales Wohnen“, Hannover Kronsberg. Wohnprojekt zur Weltausstellung EXPO 2000. 93 Mietwohnungen in 3,5 -5 geschossigen Gebäuden. Bauherr: Gundlach Wohnungsunternehmen; Architekt: pbs Architekten, Aachen; Landschaftsarchitekt: SPALINK-SIEVERS Landschaftsarchitekten, Hannover. Interview mit Franz-Josef Gerbens, Leiter des Wohnungsunternehmens Gundlach, am 12. 10. 2021 und 29. 4. 2022.
(7) „Gemeinsam-Statt-Einsam e.V“., Hannover Kronsberg. Wohnprojekt zur Weltausstellung EXPO-2000. 16 Mietwohnungen in einem 3,5 geschossigen Wohnhaus. Bauherr: NILEG, Hannover: Architekt: AGSTA und pk Nord, Hannover, Landschaftsarchitekt: Diekmann, Hannover. Eigentümer heute VONOVIA Wohnungsunternehmen. Interview mit Margret Lemper und Runheide Schultz, Vorstand des Vereins, am 5. 10. 2021.
(8) „Baugruppe Südstadtschule“, Hannover-Südstadt. Umnutzung der ehemaligen Sehbehindertenschule zu einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt mit 16 Eigentumswohnungen, 3 Büros und einer Kinder- und Jugendbibliothek. Architekt der denkmalgeschützten Schule von 1962 Friedrich Lindau. 2007 Erwerb durch die Projektentwicklungsgesellschaft planW, Hannover. Architekten: planW mit MOSAIK Architekten, Hannover. Landschaftsarchitekten: GrünPlan Landschaftsarchitekten, Hannover.
(9) „wagnisART Domagk-Park“, München-Schwabing/Freimann. Genossenschaftliches Wohnen in 138 Wohnungen. 2016. Bauherr: wagnis eG, München; Architekten: bogevischs buero architekten und Stadtplaner sowie shag Udo Schindler und Walter Hable Architekten, beide München; Landschaftsarchitekten: bauchplan landschaftsarchitekten und stadtplaner, München-Wien-Köln und Auböck + Kárász Landscape Architects, Wien. Telefoninterview mit Herrn Florian Otto, Partner des Büros bauchplan, am 18. 1. 2022.
(10) Hubert Markl (1983): Die Verantwortung für den Bestand des Lebens – Evolution und ökologische Krise, mit einem Kommentar von Kaspar Klaffke (2021): Gartendenken; in: Heidede Becker und Johann Jessen (HG): Stadt und Planung. Ein Lesebuch mit Texten aus 100 Jahren Städtebau, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Berlin, 2021.
(11) https://www.gdw.de/der-gdw/unternehmenssparten/genossenschaften/ [02.07.2022]
[Beitrag von Kaspar Klaffke, Henrik Schultz, Johanna Sievers, LG Niedersachsen, Bremen]
Dieser Beitrag ist schon einmal in „Stadt und Grün“ erschienen.